Notfallmanagement Sachsen
                                               


MDK Training

Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß
§ 132 SGB V


Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren.

Themen können beispielsweise sein:

  • Allgemeines Vorgehen im Notfall und Notruf
  • Auffinden einer bewusstlosen Person
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Einblick in die Frühdefibrillation (AED)
  • Herzinfarkt und Schlaganfall

Zielgruppe:

  • Examinierte Pflegekräfte
  • Pflegehilfskräfte

Dauer:

2-3h

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