Notfallmanagement Sachsen
                                               
 

Betriebliche Ersthelfer nach DGUV

In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen. Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Präventation, welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.

Die Mindestanzahl von Ersthelfern in Firmen, Unternehmen, Kindertagesstätten oder Schulen wird durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger geregelt. Je größer die Mitarbeiterzahl, desto mehr Ersthelfer müssen ausgebildet und anwesend sein. Die Gebühren für den Lehrgänge werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger übernommen. Ggf. ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen bei dem wir Ihnen behilflich sind. Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss in Abständen von min. 2 Jahren durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung / -Auffrischung wiederholt werden um den Status als „Betrieblicher Ersthelfer“ aufrecht zu erhalten.

Dauer: 9 Unterrichtseinheiten á 45 min
(auch an zwei Nachmittagen möglich)
Zielgruppe: Betriebliche Ersthelfer (Grundausbildung)


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Betrieblicher Ersthelfer Erzgebirge


 Ermächtigte Ausbildungsstelle gemäß DGUV-Vorschrift 1. BG-Nr.: 8.1144

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